BPM zurückfordern: Ihr Auto aus Holland in Italien rechtzeitig zulassen
Wer ein Auto aus den Niederlanden nach Italien exportiert, kann einen Teil der BPM, der niederländischen Zulassungssteuer, zurückfordern. Voraussetzung ist unter anderem die Zulassung innerhalb von 13 Wochen. Wir übernehmen den Antrag für 149 €; die Entscheidung trifft der Belastingdienst.
- Fester Servicepreis von 149 €
- Antrag, Fristen und Einspruch
- Keine Zollanmeldung für Italien nötig
149 € Festpreis
Wer in den Niederlanden ein Auto zulässt, zahlt dort eine eigene Zulassungssteuer, die BPM. Geht das Auto später ins Ausland, lässt sich ein Teil davon zurückfordern, auch beim Export nach Italien, weil das Land zur EU gehört. Dafür gelten strenge Voraussetzungen und eine feste Frist von 13 Wochen. Hier lesen Sie, wie das mit der italienischen Zulassung zusammenpasst und was unser Service übernimmt.
Was die BPM ist und wer sie zurückbekommt
BPM steht für Belasting van personenauto's en motorrijwielen, die niederländische Zulassungssteuer auf Pkw, Lieferwagen und Motorräder. Sie ist eine rein niederländische Steuer. Wer ein Auto exportiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil davon beim Belastingdienst, der niederländischen Steuerbehörde, zurückfordern.
Wann der Belastingdienst BPM für ein Exportauto erstattet
Laut Belastingdienst gilt die Rückerstattung für:
- einen gebrauchten Personenwagen, Lieferwagen oder ein Motorrad
- mit niederländischem Kennzeichen ab dem 16. Oktober 2006
- kein Schadensfahrzeug
- mit dem Status Export bei der RDW
- dauerhaft zugelassen in einem anderen EU-Land, hier Italien
- und zwar innerhalb von 13 Wochen, nachdem die RDW den Status Export vergeben hat
Die Reihenfolge ist fest: zuerst die Abmeldung für den Export, danach das Formular „Verzoek teruggaaf bpm voor een motorrijtuig met status ‚export‘ bij de RDW“. Eine Bearbeitungszeit nennt der Belastingdienst nicht.
13 Wochen: italienische Zulassung direkt nach dem Export planen
Die italienische Zulassung hat mindestens zwei Schritte: die Mehrwertsteuerprüfung bei der Agenzia delle Entrate und danach den Antrag bei Motorizzazione und PRA, eventuell mit einer revisione oder einer visita e prova vorab. Eine offizielle Bearbeitungsnorm gibt es nicht. Als Richtwert dauert der italienische Teil mit vollständigen Papieren meist einige Wochen, mit fehlendem CoC, Übersetzung oder Prüfung länger.
Die Frist beginnt, sobald die RDW den Status Export vergeben hat, nicht erst mit der Ankunft des Autos am Ziel. Planen Sie die Zulassung deshalb direkt nach der Abmeldung, damit die 13 Wochen reichen. Welche Unterlagen Sie brauchen, steht unter Auto in Italien anmelden.
Welcher Nachweis aus Italien die Zulassung belegt
Der Belastingdienst nennt kein bestimmtes italienisches Dokument. Naheliegend ist unserer Einschätzung nach die carta di circolazione, die in Italien als Documento Unico (DU) gilt, also Zulassung und Eigentumsnachweis in einem. Sie erhalten das DU am Ende des Antrags beim STA. Bewahren Sie eine Kopie gut auf.
Zwei Fristen beim Umzug nach Italien
Wer auswandert, hat zwei Uhren im Blick: drei Monate nach der residenza für die italienische Zulassung (Art. 93-bis Codice della Strada) und 13 Wochen nach dem Exportstatus für die BPM. Laut NederlandWereldwijd ist die Rückerstattung bei einer Auswanderung nur in ein EU-Land möglich, für Italien also schon. Mehr zum Umzug lesen Sie unter mit dem Auto nach Italien auswandern.
Route durch die Schweiz: Zoll und BPM
Für eine Fahrt durch Deutschland und Österreich ist keine Ausfuhranmeldung nötig, weil das Ziel in der EU liegt. Auf der Seite des Belastingdienst steht ein Zollnachweis nicht unter den Voraussetzungen. Führt die Route durch die Schweiz, die nicht zur EU gehört, ist unsicher, ob ein Zolldokument nötig wird. Fragen Sie vorher beim niederländischen Zoll (Douane) nach oder fahren Sie über Deutschland und Österreich.
Was die BPM-Rückerstattung beim Export gefährden kann
- Zu späte Zulassung: Ist das Auto nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem Exportstatus in Italien dauerhaft zugelassen, fehlt eine Voraussetzung.
- Kein CoC: Ohne technisches Dokument stockt der Antrag bei der Motorizzazione. Besorgen Sie das CoC oder ein anderes Dokument aus der Liste des MIT rechtzeitig.
- Abgelaufene Hauptuntersuchung: Ist die letzte APK nach der italienischen Regel 4+2 abgelaufen, kommt zuerst eine revisione, und das kostet Zeit.
- Übersetzung: Verlangt das Amt eine beeidigte Übersetzung der niederländischen Papiere, planen Sie dafür Zeit ein.
- Falsches Fahrzeug: Schadensfahrzeuge und Autos mit niederländischem Kennzeichen vor dem 16. Oktober 2006 fallen nicht unter die Regelung.
Zu unserem Service gehört die Überwachung der Fristen. Entscheidend ist aber, dass die Schritte in Italien früh beginnen.
Unser BPM-Service für 149 €: das übernehmen wir
Für einen festen Servicepreis von 149 € inklusive Mehrwertsteuer übernehmen wir:
- die Prüfung der Voraussetzungen
- die Berechnung des möglichen Betrags
- das Antragsformular und die Einreichung beim Belastingdienst
- die Überwachung der Fristen
- bei Bedarf den Einspruch
Das Exportdokument ist nicht enthalten, die Preise dafür stehen unter Preise und Kosten. Über Erstattung, Höhe und Bearbeitungszeit entscheidet der Belastingdienst; wir versprechen weder Betrag noch Frist. Fragen zu Ihrem Fahrzeug beantworten wir kostenlos per Telefon, WhatsApp oder E-Mail, bevor Sie sich entscheiden. Auch für einen Transporter aus Holland kann sich der Antrag lohnen.
BPM-Erstattungsservice auf einen Blick
- Preis
- 149 € feste Servicegebühr, inklusive MwSt.
- Wer entscheidet
- Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst): über Erstattung, Höhe und Bearbeitungszeit
Das übernehmen wir
- Prüfung der Voraussetzungen
- Berechnung der möglichen Erstattung
- Das Antragsformular
- Einreichung bei der Belastingdienst
- Überwachung der Fristen
- Bei Bedarf ein Einspruch
Die Exportpapiere (ab 50 €) sind nicht enthalten; die erledigen wir separat. Eine Erstattung oder Bearbeitungszeit versprechen wir nicht.
Heute noch exportieren?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für eine kostenlose Beratung oder einen Termin, auch außerhalb der Bürozeiten. Sonntags gilt ein höherer Tarif; den Preis erfahren Sie immer vorab.
Fragen zur BPM-Rückerstattung bei Zulassung in Italien
Wie hoch fällt die BPM-Erstattung für mein Auto aus?
Das können wir nicht vorab sagen. Über Erstattung, Höhe und Bearbeitungszeit entscheidet der Belastingdienst, die niederländische Steuerbehörde. Wir prüfen die Voraussetzungen, berechnen den möglichen Betrag und stellen den Antrag, versprechen aber weder Betrag noch Frist.
Ab wann laufen die 13 Wochen?
Ab dem Tag, an dem die RDW dem Fahrzeug den Status Export gegeben hat. Innerhalb dieser Frist muss das Auto in Italien dauerhaft zugelassen sein. Planen Sie die Schritte bei Agenzia delle Entrate, Motorizzazione und PRA deshalb direkt nach der Abmeldung.
Deckt der Servicepreis von 149 € auch die Abmeldung ab?
Nein. Die 149 € sind ein fester Servicepreis inklusive Mehrwertsteuer für die BPM-Rückerstattung. Das Exportdokument kostet ab 50 € extra, im Komplettpaket mit Versicherung und weißen Kennzeichen ab 150 €.
Gilt die BPM-Rückerstattung auch für Transporter?
Ja, die Regelung gilt für gebrauchte Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder mit niederländischem Kennzeichen ab dem 16. Oktober 2006, die keine Schadensfahrzeuge sind. Alle weiteren Voraussetzungen stehen beim Belastingdienst.
Kann ich BPM zurückfordern und in Italien eine Umzugsbefreiung bekommen?
Eine italienische Befreiung von den Zulassungssteuern für Umzüge haben wir in den geprüften offiziellen Quellen nicht gefunden, deshalb auch keinen Konflikt mit der BPM-Rückerstattung. Sicher ist das nicht; wir versprechen hier nichts.
Quellen zur BPM und zur Zulassung
- Belastingdienst: Teruggaaf bpm bij export gebruikt motorrijtuig
- Belastingdienst: BPM refund when exporting a used vehicle
- NederlandWereldwijd: Stappenplan auto exporteren bij een verhuizing naar het buitenland
- MIT (Il Portale dell'Automobilista): Portare un autoveicolo in Italia (in via temporanea o permanente)
- MIT, Direzione Generale per la Motorizzazione: Decreto n. 581 (dicembre 2025), allegato A: Istruzioni operative sulle procedure da osservare per l'immatricolazione di veicoli nuovi e usati
- RDW: Voertuig naar buitenland: kenteken stopzetten
Geprüft am 1. November 2026